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   BSG, 30.01.1996 - 4 RA 15/95   

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https://dejure.org/1996,33874
BSG, 30.01.1996 - 4 RA 15/95 (https://dejure.org/1996,33874)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1996 - 4 RA 15/95 (https://dejure.org/1996,33874)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - 4 RA 15/95 (https://dejure.org/1996,33874)
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  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 15/95
    B: Die Beklagte war zur Aufhebung des Rentenbescheides Nr. 84/90 nur für - nicht mehr streitige - Bezugszeiten ab April 1992 ermächtigt: Sie hat als zuständiger Versorgungsträger (& 8 Abs. 4 Nr. 2 iVm 5 9 Abs. 3 Satz 1 und 2 AAÜG) den Verwaltungsakt nach "der gebotenen (ständige Rechtsprechung seit BSGE 72, 50, 57 = SozR 3-8570 & 10 Nr. 1) Anhörung gemäß 5 24 SGB X und ohne die Aufhebbarkeit des VerWaltungsaktes nach 5 42 Satz 1 SGB X bewirkende Verfahrensfehler formgerecht durch "Bescheid", dh in Schriftform, erlassen.

    Für die Aufhebung der Bewilligung als Eingriff in ein zuerkanntes Recht bedurfte sie wegen des hierfür gültigen rechtsstaatlichen Gesetzesvorbehaltes sowie der einfachgesetzlichen Vorbehalte aus 5 77 SGG und 5 31 SGB X einer gesetzlichen Ermächtigung (stellvertretend BSGE 72, 50, 55, 59 mwN).

    Hierzu zählen nach ständiger Rechtsprechung des BSG (seit BSGE 72, 50) alle - aus der Sicht des Bundesrechts - öffentlich-rechtlichen Regelungen, die thematisch dem Rentenversicherungsrecht des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) ent- .gsprechen oder vom EV in einen inneren, sachlichen Zusammenhang mit diesem gestellt werden sind.

    Die Anordnung "entsprechender" Anwendung ua des SGB X berücksichtigt sachlich zutreffend, daß die in 5 9 AAÜG geregelten Versorgungsleistungen aus dem SGB nicht begründbar, sondern nur auf der Grundlage der nachgehenden Fürsorgepflicht der Funktionsnachfolger bundesrechtlich anerkannt sind lvgl BSGE 72, 50, 56).

    Da eine solche verfassungsrechtliche Rechtfertigung hier nicht ersichtlich und auch unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien im Gesetzgebungsverfahren nicht geprüft werden ist, scheidet eine Auslegung des Gesetzes als eine sich selbst vollziehende Aufhebung von Verwaltungsakten aus (vgl schon zu 5 10 Abs. 1 AAÜG: BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 4. Mai 1992 - 1 BvR 1815/91 und Senatsurteil vom 27. Januar 1973, BSGE 72, 50, 57).

    Ansprüche und Anwartschaften auf Versorgungsleistungen, welche die Voraussetzungen der Nr. 4 aaO erfüllen, aber"- anders als im vorliegenden Fall - durch Verwaltungsakt (oder Vertrag) noch nicht konkretisiert worden sind, werden "eingestellt", dh unmittelbar durch Gesetz aufgehoben (so schon der Senat in BSGE 72, 50, 61).

    Läge hingegen eine nachträgliche Änderung der Rentenbewilligung durch Beifügung eines Rücknahmevorbehalts vor, wäre dieser Verwaltungsakt nach ständiger Rechtsprechung des BSG, deren Maßgeblichkeit auch für den gesamten Bereich des Rentenüberleitungsret:hts (EV Nr. 9) der Senat bereits betont hat (BSGE 72, 50, 55 durch Bezugnahme ua auf BSG SozR 3-1300 5 32 Nm 2, 4; SozR 3-1200 & 42 Nr. 2), offensichtlich rechtswidrig (dazu näher unten).

  • BSG, 04.07.1989 - 9 RVs 3/88

    Anwendung des § 48 SGB X bei ohne Übergangsvorschrift geändertem

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 15/95
    b) Gleichwohl ist eine sinngemäße Anwendung dieser Rückwirkungsermächtigung über ihren sehr begrenzten unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus (vgl BSGE 65, 185, 189 = SozR 1300 5 48 Nr. 57; BSG, DRV 1986, 638) in eng begrenztem Umfang auch auf solche Fallgestaltungen geboten, bei denen lediglich der dem Dauerverwaltungsakt zugrundeliegende gesetzliche.Anspruch zum Ruhen gekommen oder weggefallen ist, ohne daß der sich aus dem Verwaltungsakt selbst ergebende Anspruch kraft Gesetzes dasselbe Schicksal erfahren hätte: Nr. 4 aaO erfaßt in der wortlautgemäßen Anwendung Fälle, in denen der Berechtigte weiß (oder nur grob fahrlässig nicht weiß), daß der ihn begünstigende materielle Verwaltungsakt durch das Gesetz selbst unwirksam gemacht worden ist; - 21 .

    Die Vertrauensschutz- und Entlastungsfunktion der Leistungsbewilligung (BSGE 65, 185, 188 = SozR 1300 5 48 Nr. 57) dürfen nur dann in Frage gestellt werden, wenn der Begünstigte die ihn bösgläubig machende Schlußfolgerung gezogen hat oder er sich diesem Schluß auch unter Würdigung der Funktionen des Verwaltungsaktes grob fahrlässig entzogen hat (BSG SozR 1300 5 48 Nr. 22; KasselerKomm - Steinwedel, ?; 48 SGB X RdNr 55).

  • BSG, 30.01.1996 - 4 RA 16/95

    Aufhebung nicht in die Rentenversicherung überführter Versorgungsleistungen gemäß

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 15/95
    - 4 RA 16/95, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    ' Ü zu bg vom 30. Januar 1996 - 4 RA 16/95, zur Veröffentlichung vor- \.

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 15/95
    Rechtsnormen werden nämlich erst zum Zeitpunkt ihrer Verkündung existent; sie ist letzter und unverzichtbarer Akt des Rechtsetzungsverfahrens (BVerfGE 63, 343, 353 f; 72, 200, 241; BSG SozR 34100 5 45 Nr. 3).

    zeswortlautes durch die Ausgabe des und dem Inverkehrbringen des ersten Stücks der jeweiligen Nr des Gesetzblattes äußere Wirksamkeit (BVerfGE 87, 48, 60; 63, 343, 353; 16, 6, 16).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 15/95
    zeswortlautes durch die Ausgabe des und dem Inverkehrbringen des ersten Stücks der jeweiligen Nr des Gesetzblattes äußere Wirksamkeit (BVerfGE 87, 48, 60; 63, 343, 353; 16, 6, 16).
  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 54/94

    Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 15/95
    Dabei ging er davon aus, es sei der Allgemeinheit nicht mehr zumutbar, diesen Sander? versorgungsberechtigten aus Steuermitteln besondere Übergangsleistungen zu erbringen, weil sie nach den Wertmaßstäben des GG eine Unrechtstätigkeit (dazu stellvertretend Vorlagebeschluß des Senats vom 14. Juni 1995 - 4 RA 54/94) verrichtet haben.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 15/95
    Erst dann können die Betroffenen sich verläßlich Kenntnis vom Gesetzesinhalt verschaffen (BVerfGE 65, 283, 291).
  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 7/92

    Ausbildungsbeihilfe - Rückwirkende Kürzung - Nebenbestimmung - Vertrauensschutz -

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 15/95
    Insbesondere ist der Begünstigte nicht verpflichtet, Gesetzesänderungen zu verfolgen, Hinweise auf eine mögliche Rechtsänderung zur Kenntnis zu nehmen oder die Maßgeblichkeit einer Rechtsänderung für seinen Anspruch nach den Regeln der Rechtswissenschaft zu überprüfen (BSGE 71, 202, 203 = SozR 23-4100 5 45 Nr. 3).
  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 15/95
    zeswortlautes durch die Ausgabe des und dem Inverkehrbringen des ersten Stücks der jeweiligen Nr des Gesetzblattes äußere Wirksamkeit (BVerfGE 87, 48, 60; 63, 343, 353; 16, 6, 16).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 15/95
    Rechtsnormen werden nämlich erst zum Zeitpunkt ihrer Verkündung existent; sie ist letzter und unverzichtbarer Akt des Rechtsetzungsverfahrens (BVerfGE 63, 343, 353 f; 72, 200, 241; BSG SozR 34100 5 45 Nr. 3).
  • LSG Berlin, 20.12.1994 - L 12 An 198/93
  • BSG, 16.11.1995 - 4 RK 1/94

    Selbstvollzug des Gesetzes im Sozialverwaltungsrecht, Erlöschen des

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Vorrang des fachgerichtlichen

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 67/93

    Widerspruch - Leistungsbewilligung - Anfechtungsklage

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